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Leistungen und Zusatzleistungen

DiGA auf Rezept: So bekommst du eine Gesundheits-App

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 8. Juni 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Eine DiGA auf Rezept ist eine digitale Gesundheitsanwendung, die im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet ist. Wenn die Anwendung für deine Diagnose vorgesehen ist, kann eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin beziehungsweise ein Psychotherapeut sie verordnen; je nach Fall kannst du die Kostenübernahme auch bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Die Kasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und stellt bei Bewilligung einen Freischaltcode aus.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine DiGA ist mehr als eine Gesundheits- oder Fitness-App: Sie muss als digitale Gesundheitsanwendung im offiziellen DiGA-Verzeichnis gelistet sein.
  • Die Anwendung muss zu deiner Diagnose und zu den vorgesehenen Einsatzbedingungen passen.
  • Der Zugang kann über eine Verordnung aus einer Arzt- oder Psychotherapiepraxis oder über einen Antrag bei der Krankenkasse erfolgen.
  • Bei einer vorläufig gelisteten DiGA ist der Nutzen noch nicht abschließend nachgewiesen. Eine dauerhafte Aufnahme setzt den Nachweis positiver Versorgungseffekte voraus.
  • Nicht jede App, jeder Zusatzdienst oder jede Nutzung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Erklärung / Hintergrund

DiGA steht für „Digitale Gesundheitsanwendung“. Gemeint sind digitale Medizinprodukte, die etwa als App oder browserbasierte Anwendung genutzt werden. Sie sollen bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen. Eine allgemeine Fitness-, Ernährungs- oder Entspannungs-App ist deshalb nicht automatisch eine DiGA.

Für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine DiGA im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Dort ist unter anderem angegeben, für welche Erkrankungen und Personengruppen sie vorgesehen ist, wie lange sie genutzt werden kann und ob sie dauerhaft oder vorläufig aufgenommen wurde. Diese Angaben können sich ändern. Prüfe deshalb den aktuellen Eintrag, bevor du eine Verordnung oder einen Antrag stellst.

Bei einer dauerhaften Aufnahme hat der Hersteller positive Versorgungseffekte nachgewiesen. Eine vorläufig aufgenommene DiGA erfüllt bestimmte Anforderungen, muss ihren Nutzen aber noch in einer Erprobungsphase belegen. Die Listung allein sagt nicht, dass eine Anwendung für jede Person geeignet oder einer anderen Behandlung überlegen ist. Ob sie in deinem Fall passt, sollte medizinisch eingeschätzt werden.

So läuft es in der Praxis

1. Prüfen, ob eine passende DiGA gelistet ist

Suche im offiziellen DiGA-Verzeichnis nach deiner Erkrankung und lies die Angaben zur vorgesehenen Nutzung. Achte besonders auf die Indikation, mögliche Ausschlussgründe, Altersvorgaben, die empfohlene Nutzungsdauer und technische Voraussetzungen. Wenn die Anwendung nicht für deine Diagnose vorgesehen ist, reicht ein allgemeiner Wunsch nach der App nicht automatisch für eine Kostenübernahme.

2. Mit einer behandelnden Fachperson sprechen

Besprich mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Psychotherapeutin beziehungsweise deinem Psychotherapeuten, ob die DiGA ergänzend zu deiner Behandlung sinnvoll ist. Die Fachperson entscheidet nicht allein anhand des App-Namens: Beschwerden, Diagnose, bisherige Behandlung und mögliche Risiken können eine Rolle spielen. Eine DiGA ersetzt nicht automatisch notwendige Untersuchungen, Medikamente oder persönliche Behandlung.

3. Verordnung einreichen oder Antrag stellen

Mit einer Verordnung reichst du diese bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Kasse prüft, ob die DiGA gelistet ist und ob die Verordnung zur ausgewiesenen Indikation passt. In bestimmten Fällen kann die Kostenübernahme auch direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Dann kann ein geeigneter Nachweis der Diagnose oder medizinischen Indikation erforderlich sein. Welche Unterlagen gebraucht werden, solltest du bei deiner Kasse erfragen.

4. Zugangscode einlösen und Anwendung starten

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt, erhältst du üblicherweise einen Freischaltcode oder eine vergleichbare Zugangsmöglichkeit. Damit aktivierst du die DiGA beim Anbieter. Lies vor dem Start die Nutzungsbedingungen und Informationen zum Datenschutz. Bei technischen Problemen ist in der Regel der Anbieter der Anwendung zuständig; Fragen zur Bewilligung klärst du mit der Krankenkasse.

Beispiel

Hypothetischer Fall: Eine gesetzlich versicherte Person hat eine Diagnose, für die eine bestimmte DiGA im Verzeichnis vorgesehen ist. Sie bespricht die Anwendung mit ihrer behandelnden Ärztin und reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Nach der Prüfung erhält sie einen Zugangscode. Die Kasse übernimmt damit die Kosten für die verordnete Anwendung im vorgesehenen Umfang. Eine freiwillige Zusatzfunktion, die der Anbieter separat verkauft, muss dadurch nicht ebenfalls abgedeckt sein.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Eine beliebige App für eine DiGA halten: Entscheidend ist die Listung im offiziellen Verzeichnis. Ein Eintrag in einem App-Store genügt nicht.
  • Die Indikation übersehen: Eine DiGA kann nur für die im Verzeichnis genannten Erkrankungen und unter den dort beschriebenen Bedingungen vorgesehen sein.
  • Vorläufige Listung mit endgültigem Nutzennachweis verwechseln: Bei vorläufig gelisteten Anwendungen läuft noch eine Erprobung. Das ist ein wichtiger Unterschied zur dauerhaften Aufnahme.
  • Direkt beim Anbieter kaufen: Eine eigenständige Zahlung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse die Kosten nachträglich erstattet. Kläre den vorgesehenen Weg vorher mit der Kasse.
  • Zusatzkosten nicht prüfen: Die Kostenübernahme für die gelistete DiGA bedeutet nicht zwingend, dass optionale Funktionen oder weitere Angebote des Anbieters eingeschlossen sind.
  • Technische und persönliche Voraussetzungen ignorieren: Betriebssystem, Gerät, Sprache, Nutzungsdauer oder Ausschlussgründe können die Anwendung einschränken. Bei einer Verschlechterung deiner Beschwerden solltest du dich an deine behandelnde Fachperson wenden. Eine DiGA ist kein Notfalldienst.

Das solltest du prüfen

  • Ist die Anwendung aktuell im DiGA-Verzeichnis gelistet?
  • Passt die dort genannte Indikation zu deiner Diagnose?
  • Ist die Anwendung dauerhaft oder vorläufig aufgenommen?
  • Welche Voraussetzungen, Ausschlussgründe und technischen Anforderungen gelten?
  • Brauchst du eine Verordnung oder akzeptiert die Krankenkasse einen Antrag mit medizinischem Nachweis?
  • Welche Nutzungsdauer ist vorgesehen und wie funktioniert eine mögliche Fortsetzung?
  • Sind zusätzliche Funktionen kostenpflichtig oder werden Daten an weitere Stellen übermittelt?
  • Was ist zu tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt? Prüfe die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Fristen und nächste Schritte

Wenn du einen Bescheid erhältst, der die Kostenübernahme ablehnt, lies die Rechtsbehelfsbelehrung genau. Dort steht, ob und innerhalb welcher Frist du Widerspruch einlegen kannst. Die Frist hängt vom Bescheid und den Umständen der Zustellung ab; sie sollte nicht pauschal angenommen werden. Bei Unklarheiten kannst du dich an die Krankenkasse wenden oder unabhängige Beratung einholen.

Vor der Einreichung ist es sinnvoll, bei der Krankenkasse nach dem benötigten Nachweis und dem Übermittlungsweg zu fragen. Bewahre Verordnung, Antrag, Bescheid und Schriftwechsel auf. Beginne nicht allein deshalb mit einem kostenpflichtigen Angebot, weil die Entscheidung noch aussteht.

Häufige Fragen

Kann ich eine DiGA ohne Rezept bekommen?

In bestimmten Fällen kannst du die Kostenübernahme direkt bei deiner Krankenkasse beantragen. Dafür kann ein Nachweis der Diagnose oder medizinischen Indikation nötig sein. Erkundige dich bei deiner Kasse, welche Unterlagen sie verlangt.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse jede Gesundheits-App?

Nein. Eine App muss als DiGA gelistet sein, und ihre vorgesehene Indikation muss zu deiner Situation passen. Für nicht gelistete Apps gibt es keine automatische Kostenübernahme als DiGA.

Ist eine DiGA kostenlos?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für die gelistete DiGA bewilligt, erhältst du Zugang im vorgesehenen Umfang. Für optionale Zusatzfunktionen oder separate Angebote können Kosten entstehen. Prüfe die Bedingungen des Anbieters und frage bei deiner Kasse nach.

Muss ich die DiGA statt einer Behandlung nutzen?

Nicht grundsätzlich. Eine DiGA kann eine Behandlung ergänzen oder in bestimmten Fällen unterstützen. Ob sie eine andere Maßnahme ersetzen kann, hängt von der konkreten Erkrankung und der medizinischen Einschätzung ab.

Was bedeutet „vorläufig im DiGA-Verzeichnis“?

Die Anwendung ist für eine begrenzte Erprobung aufgenommen, während der der Hersteller positive Versorgungseffekte nachweisen muss. Das ist nicht dasselbe wie ein bereits abgeschlossener Nutzennachweis für eine dauerhafte Aufnahme.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
8. Juni 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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