Kurz erklärt
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App oder Webanwendung, die Menschen bei einer medizinischen Behandlung unterstützen soll. Die GKV kann die Kosten übernehmen, wenn die DiGA im offiziellen Verzeichnis gelistet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig brauchst du dafür eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung.
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App oder Webanwendung, die für einen medizinischen Zweck eingesetzt wird – zum Beispiel, um eine Krankheit zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Beschwerden zu lindern. Sie ist ein Medizinprodukt und muss bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa an Sicherheit, Datenschutz und Qualität. Damit eine DiGA zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden kann, muss sie im offiziellen DiGA-Verzeichnis gelistet sein. Dort können auch Anwendungen stehen, deren positiver Versorgungseffekt noch nachgewiesen werden muss.
Im Alltag kann eine DiGA zum Beispiel Übungen und Informationen bereitstellen, die Menschen mit einer bestimmten Erkrankung bei ihrer Behandlung unterstützen. Sie ersetzt nicht automatisch eine ärztliche Behandlung und ist nicht mit jeder Gesundheits- oder Fitness-App gleichzusetzen. Ob die GKV die Kosten übernimmt, hängt unter anderem davon ab, ob die konkrete Anwendung gelistet ist und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Oft erfolgt der Zugang über eine Verordnung; je nach Situation kann auch ein Antrag bei der Krankenkasse infrage kommen. Eine Kostenübernahme sagt für sich genommen nicht aus, dass eine App für jede Person geeignet ist.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 2. September 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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