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Rentner, Studierende und Lebenssituationen

Krankenversicherung für Auszubildende: Was gilt?

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 3. Juni 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Bei einer vergüteten betrieblichen Ausbildung bist du in der Regel ab Ausbildungsbeginn selbst gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden normalerweise direkt von der Ausbildungsvergütung abgezogen und zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb geteilt. Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis kann dagegen eine Familienversicherung oder eine andere Versicherungsform infrage kommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer vergüteten betrieblichen Ausbildung bist du grundsätzlich als Beschäftigte oder Beschäftigter pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Eine bisherige Familienversicherung endet meist, wenn die Pflichtversicherung mit der Ausbildung beginnt.
  • Die Beiträge werden üblicherweise über die Lohnabrechnung abgeführt. Bei einer Ausbildungsvergütung bis einschließlich 325 Euro im Monat gelten besondere Beitragsregeln.
  • Eine rein schulische Ausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis führt nicht automatisch zur Pflichtversicherung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
  • Ob Familienversicherung möglich ist, hängt unter anderem von Alter, Einkommen und Ausbildungsform ab.

Erklärung / Hintergrund

Betriebliche Ausbildung: meist eigene Pflichtversicherung

Beginnt eine vergütete betriebliche Berufsausbildung, bist du grundsätzlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Dazu gehört die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt in der Regel auch, wenn du noch minderjährig bist oder deine Ausbildungsvergütung niedrig ist.

Du bist dann nicht mehr über die beitragsfreie Familienversicherung deiner Eltern abgesichert. Die eigene Versicherung beginnt grundsätzlich mit dem Start der versicherungspflichtigen Ausbildung. Das gilt auch dann, wenn du vorher familienversichert oder über eine andere Person abgesichert warst.

Eine private Versicherung der Eltern ändert den Versicherungsstatus nicht automatisch. Wenn du bisher privat versichert warst, solltest du frühzeitig klären, wie sich der Ausbildungsbeginn auf deinen Vertrag und deine GKV-Pflicht auswirkt. Ob ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, hängt von deiner bisherigen Versicherung und deiner konkreten Situation ab.

Schulische Ausbildung: andere Regeln möglich

Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis bist du nicht allein wegen der Ausbildung automatisch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer pflichtversichert. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du möglicherweise weiter familienversichert sein. Eine schulische Ausbildung ist außerdem nicht automatisch dasselbe wie ein Studium: Die studentische Krankenversicherung gilt nicht allein deshalb, weil du eine Schule besuchst.

Ist eine Familienversicherung nicht möglich, muss geklärt werden, welche eigene Versicherung für dich infrage kommt. Das kann zum Beispiel von einer Ausbildungsvergütung, einer zusätzlichen Beschäftigung oder einer weiteren Ausbildung abhängen. Bei Praktika und dualen Ausbildungsformen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an.

Familienversicherung: vor allem bei schulischer Ausbildung relevant

Für Kinder kann die beitragsfreie Familienversicherung während einer Schul- oder Berufsausbildung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag möglich sein. Dafür müssen auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere Einkommensgrenzen und die Frage, ob eine eigene Pflichtversicherung besteht.

Für 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze der Familienversicherung bei 565 Euro im Monat. Bei einer geringfügigen Beschäftigung gilt 2026 eine Grenze von 603 Euro im Monat. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Eine vergütete betriebliche Ausbildung begründet normalerweise eine eigene Pflichtversicherung – die Familienversicherung besteht dann nicht einfach zusätzlich weiter.

So läuft es in der Praxis

Beiträge über die Ausbildungsvergütung

Bei einer pflichtversicherten betrieblichen Ausbildung meldet der Ausbildungsbetrieb dich zur Sozialversicherung an. Der Beitrag zur Krankenversicherung wird normalerweise über die Lohnabrechnung abgeführt. Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Auszubildende die Beiträge grundsätzlich gemeinsam.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenabhängige Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent; der tatsächliche Satz deiner Krankenkasse kann davon abweichen. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich je zur Hälfte. Die genannten Werte gelten für 2026 und können sich durch jährliche Anpassungen ändern.

Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis einschließlich 325 Euro übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsbeiträge vollständig. Liegt die Vergütung darüber, gelten grundsätzlich die üblichen Beitragsregeln; dann wird nicht nur der Teil oberhalb von 325 Euro verbeitragt. Sonderfälle, etwa bei bestimmten Einmalzahlungen, solltest du mit der Lohnabrechnung oder Krankenkasse klären.

Die Pflegeversicherung ist ein eigener Versicherungszweig. Auch dafür werden bei einer betrieblichen Ausbildung in der Regel Beiträge über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Die genaue Höhe hängt unter anderem von persönlichen Voraussetzungen ab.

Krankenkasse auswählen

Wenn du bisher familienversichert warst, brauchst du für die eigene Pflichtversicherung eine Krankenkasse. Du kannst eine gesetzliche Krankenkasse wählen, die für dich wählbar ist. Teile deine Wahl dem Ausbildungsbetrieb rechtzeitig mit, damit die Anmeldung korrekt erfolgen kann. Wenn du bereits selbst Mitglied einer Krankenkasse bist, kläre mit ihr, wie sich dein Versicherungsstatus zum Ausbildungsbeginn ändert.

Beispiel

Hypothetischer Fall: Lea war vor der Ausbildung beitragsfrei über ihre Eltern familienversichert. Sie beginnt eine vergütete betriebliche Ausbildung. Mit Beginn der Pflichtversicherung braucht sie eine eigene Mitgliedschaft in der GKV. Die Beiträge werden grundsätzlich über die Abrechnung der Ausbildungsvergütung abgeführt. Beginnt sie stattdessen eine rein schulische Ausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis, muss geprüft werden, ob sie weiterhin familienversichert sein kann oder eine andere Absicherung benötigt.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Familienversicherung einfach weiterlaufen lassen: Eine vergütete betriebliche Ausbildung führt meist zur eigenen Pflichtversicherung. Informiere die bisherige Krankenkasse über den Ausbildungsbeginn.
  • Schulische Ausbildung mit betrieblicher Ausbildung gleichsetzen: Entscheidend ist, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht und wie die Ausbildung organisiert ist.
  • Annehmen, dass jede Ausbildung automatisch eine studentische Versicherung ermöglicht: Eine Berufsschule oder andere schulische Ausbildung ist nicht automatisch ein Hochschulstudium.
  • Private Absicherung ungeprüft fortführen: Ein privater Vertrag der Eltern beendet eine GKV-Pflicht nicht von selbst. Lass deinen Einzelfall rechtzeitig prüfen.
  • Nur auf die Höhe der Vergütung schauen: Auch eine geringe Vergütung schließt eine Pflichtversicherung bei einer betrieblichen Ausbildung nicht automatisch aus. Bis einschließlich 325 Euro im Monat gelten besondere Regeln zur Beitragszahlung.
  • Zusätzliche Tätigkeiten nicht angeben: Nebenjobs oder weitere Beschäftigungen können für die Beurteilung deiner Versicherungssituation wichtig sein. Informiere Krankenkasse und Ausbildungsbetrieb vollständig.

Das solltest du prüfen

  • Ist deine Ausbildung betrieblich und vergütet oder rein schulisch organisiert?
  • Ab wann beginnt das Beschäftigungsverhältnis?
  • Bist du bisher familienversichert, selbst gesetzlich versichert oder privat versichert?
  • Hast du eine Krankenkasse gewählt und dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt?
  • Stimmen Versicherungsbeginn und Abzüge auf deiner ersten Lohnabrechnung?
  • Gibt es Nebenjobs, ein duales Studium oder weitere Umstände, die den Status beeinflussen können?

Fristen und nächste Schritte

Melde dich möglichst vor Ausbildungsbeginn bei deiner bisherigen oder gewünschten Krankenkasse und kläre, welche Angaben sie benötigt. Teile dem Ausbildungsbetrieb deine gewählte Krankenkasse rechtzeitig für die Anmeldung mit. Wenn du privat versichert bist, die Ausbildung schulisch stattfindet oder mehrere Beschäftigungen zusammentreffen, bitte die Krankenkasse um eine Prüfung deines konkreten Status.

Prüfe nach der ersten Abrechnung, ob die Anmeldung und die Beiträge nachvollziehbar ausgewiesen sind. Bei Unklarheiten wende dich zunächst an die Personal- oder Lohnabrechnung und an die Krankenkasse. Eine allgemeine Information ersetzt keine individuelle Prüfung deines Versicherungsfalls.

Häufige Fragen

Bin ich als Azubi automatisch gesetzlich krankenversichert?

Bei einer vergüteten betrieblichen Ausbildung bist du grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis gilt das nicht automatisch.

Kann ich während der Ausbildung bei meinen Eltern familienversichert bleiben?

Bei einer betrieblichen Ausbildung mit Pflichtversicherung in der Regel nicht. Während einer schulischen Ausbildung kann Familienversicherung möglich sein, wenn Alter, Einkommen und die übrigen Voraussetzungen stimmen.

Wer zahlt die Krankenversicherung für Auszubildende?

Bei einer betrieblichen Pflichtversicherung tragen Arbeitgeber und Auszubildende die Beiträge grundsätzlich gemeinsam. Bis zu einer monatlichen Ausbildungsvergütung von einschließlich 325 Euro übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.

Muss ich meiner Krankenkasse den Ausbildungsbeginn mitteilen?

Ja, kläre mit der Krankenkasse, wie sich deine bisherige Absicherung ändert. Teile außerdem dem Ausbildungsbetrieb rechtzeitig mit, bei welcher Krankenkasse du versichert bist.

Gilt für Auszubildende der ermäßigte Beitragssatz?

Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gilt in der Regel der allgemeine Beitragssatz. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Deine konkrete Abrechnung hängt von deinem Versicherungsstatus und deiner Situation ab.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
3. Juni 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

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