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Lexikon

Kassenwahlrecht: Deine Krankenkasse in der GKV wählen

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 18. Juni 2026

Kurz erklärt

Das Kassenwahlrecht bedeutet, dass du innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich selbst eine Krankenkasse wählen kannst. Die Auswahl kann durch die Öffnung der Kasse, deine berufliche Situation und bestimmte Bindungsfristen eingeschränkt sein. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht gelten.

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Das Kassenwahlrecht ist das Recht gesetzlich Versicherter, ihre Krankenkasse aus den für sie wählbaren gesetzlichen Krankenkassen auszuwählen. Die Regeln dazu stehen im Sozialgesetzbuch V. Nicht jede Kasse ist für alle Menschen geöffnet: Manche Kassen sind nur in bestimmten Regionen oder für bestimmte Personengruppen wählbar. Deshalb solltest du prüfen, ob du der gewünschten Kasse beitreten kannst.

Im Alltag kann das zum Beispiel so aussehen: Eine angestellte Person beginnt eine neue Beschäftigung und möchte Mitglied bei einer bestimmten geöffneten Krankenkasse werden. Sie teilt ihre Wahl der Kasse mit; die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber über die Mitgliedschaft. Für einen Wechsel gilt in der Regel eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen. Ausnahmen gelten unter anderem bei bestimmten Wahltarifen. Die genaue Frist und das Vorgehen hängen vom Anlass ab; im Zweifel hilft die Auskunft der Krankenkasse.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
18. Juni 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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