Gesetzlich garantiert
Die Entfernung von Zahnstein ist einmal im Kalenderjahr Kassenleistung. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zum Leistungskatalog.
Zusatzangebote der Kassen
Viele Kassen übernehmen einen Teil der PZR-Kosten per Satzung, oft mit Jahresgrenze, teils nur bei Vertragszahnärzten oder in Verbindung mit einem Bonusprogramm.
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Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 SGB V (zahnärztliche Behandlung). Grundlage der Kassenangaben: Satzungsleistungen laut Datenabgleich, Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband. Die Liste ist keine Rangfolge und keine Empfehlung. „Nicht in unseren Daten“ heißt nicht „nicht angeboten“. Verbindlich ist die Satzung deiner Kasse.
Ergebnis aus „Zahnreinigungs-Vergleich“ auf gkv-helfer.de. Rechengrößen 2026 (Bundesgesundheitsministerium / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS)). Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Häufige Fragen zum Zahnreinigungs-Vergleich
Zahlt die Kasse die professionelle Zahnreinigung?
Nicht als Regelleistung. Viele Kassen bezuschussen sie aber freiwillig per Satzung, meist mit Jahresgrenze.
Warum unterscheiden sich die Zuschüsse?
Jede Kasse legt Höhe, Häufigkeit und Voraussetzungen selbst fest, zum Beispiel Vertragszahnarzt oder Bonusprogramm.
Ist die Liste eine Rangfolge?
Nein. Sie ist alphabetisch oder nach Zusatzbeitrag sortiert. Provisionen beeinflussen die Anzeige nicht.
