Kurz erklärt
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Versicherungsnachweis für gesetzlich Versicherte. Mit ihr kannst du dich zum Beispiel in einer Arztpraxis ausweisen; die Praxis nutzt die Karte für die Abrechnung mit deiner Krankenkasse. Sie ist nicht dasselbe wie eine elektronische Patientenakte.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie weist dich als versicherte Person aus und enthält dafür grundlegende Angaben, etwa deinen Namen, dein Geburtsdatum und Informationen zu deiner Krankenkasse. Auf der Karte befindet sich ein Chip, über den bestimmte Daten elektronisch ausgelesen werden können.
Im Alltag legst du die eGK meist vor, wenn du eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis besuchst. Die Praxis kann damit deine Versicherungsdaten prüfen und die Behandlung mit deiner Krankenkasse abrechnen. Wenn du deine Karte einmal nicht dabeihast, kannst du in der Regel bei deiner Krankenkasse nach einem Ersatznachweis fragen. Wie das genau funktioniert, klärst du am besten direkt mit der Praxis oder deiner Kasse.
Die eGK ist nicht gleichbedeutend mit einer elektronischen Patientenakte. Sie speichert nicht automatisch deine vollständige Krankengeschichte. Die Karte dient vor allem als Nachweis und für die Übermittlung bestimmter Versicherungsdaten. Welche digitalen Anwendungen verfügbar sind und wie sie genutzt werden, kann sich ändern. Für Fragen zu deiner Karte oder ihren Funktionen ist deine Krankenkasse die passende Anlaufstelle.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 7. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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