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Lexikon

Elektronische Patientenakte (ePA): einfach erklärt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 20. April 2026

Kurz erklärt

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsinformationen, die Versicherte und behandelnde Stellen nutzen können. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sie von der Krankenkasse bereitgestellt. Sie kann den Austausch wichtiger Unterlagen unterstützen, ersetzt aber weder die Behandlung noch die Dokumentation in einer Arztpraxis.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte für Gesundheitsinformationen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sie von der Krankenkasse bereitgestellt. Darin können zum Beispiel Befunde, Arztbriefe, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder Informationen zu Medikamenten abgelegt werden. Welche Angaben enthalten sind, hängt davon ab, welche Unterlagen eingestellt oder übermittelt werden.

Die ePA soll wichtige Informationen für die Behandlung an einem Ort verfügbar machen. Versicherte können die Nutzung und den Zugriff auf ihre Daten im Rahmen der geltenden Regeln mitgestalten. Welche Möglichkeiten dafür bestehen, hängt auch von den aktuellen technischen Angeboten ab. Die ePA ist keine vollständige Sammlung aller Gesundheitsdaten und ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation bei Ärztinnen, Ärzten oder anderen Gesundheitsstellen.

Ein Beispiel: Du gehst nach einem Krankenhausaufenthalt zu einer neuen Ärztin. Ein Entlassungsbericht in deiner ePA kann ihr helfen, sich über die bisherige Behandlung zu informieren. Ob sie die Unterlage sehen kann, richtet sich nach den Zugriffsregeln und den von dir eingeräumten Berechtigungen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
20. April 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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