Kurz erklärt
Eine geringfügige Beschäftigung ist entweder ein Job mit Verdienst bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze oder eine kurzfristige Beschäftigung. Ein Minijob allein verschafft dir in der Regel keine eigene Krankenversicherung über den Job – dafür brauchst du eine andere Absicherung, etwa über Familienversicherung oder einen Hauptjob.
Geringfügige Beschäftigung ist ein Oberbegriff für zwei Beschäftigungsformen: den Minijob mit Verdienst bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze und die kurzfristige Beschäftigung, die von vornherein zeitlich begrenzt ist. Die Voraussetzungen unterscheiden sich. Die Verdienstgrenze wird regelmäßig angepasst. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei einem Minijob bei 603 Euro im Monat.
Für die gesetzliche Krankenversicherung ist entscheidend: Ein Minijob begründet normalerweise keine eigene Krankenversicherung über die Beschäftigung. Du brauchst also eine andere Absicherung, zum Beispiel über einen versicherungspflichtigen Hauptjob, eine Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft. Auch wenn der Arbeitgeber für bestimmte Minijobs pauschale Beiträge zur Krankenversicherung zahlt, entsteht dadurch nicht automatisch ein eigener Krankenversicherungsschutz für dich.
Beispiel: Jana arbeitet neben dem Studium in einem Minijob. Ihre Krankenversicherung läuft weiterhin über ihre studentische Versicherung oder – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – über die Familienversicherung. Ändern sich Verdienst, Arbeitszeit oder ihre übrige Lebenssituation, kann sich auch ihre Versicherung ändern. Bei Unsicherheit sollte sie ihre Krankenkasse fragen, wie der konkrete Fall einzuordnen ist.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 17. April 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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