Kurz erklärt
Eine freiwillige Mitgliedschaft bedeutet, dass du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, obwohl du nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist. Sie kommt zum Beispiel für manche Selbstständige oder Beschäftigte mit hohem Einkommen infrage. Ob du sie wählen kannst, hängt von deiner Situation und den geltenden Voraussetzungen ab.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet freiwillige Mitgliedschaft, dass eine Person gesetzlich versichert ist, ohne der Versicherungspflicht zu unterliegen. Sie ist damit weiterhin Mitglied einer Krankenkasse, aber aus einem anderen Grund als etwa eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin oder ein pflichtversicherter Arbeitnehmer. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist nicht in jeder Situation automatisch möglich: Es kommt darauf an, wie du bisher versichert warst und ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Ein Beispiel: Eine selbstständige Person kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der GKV versichert sein, wenn sie nicht versicherungspflichtig ist und keine Familienversicherung greift. Auch bei Beschäftigten, deren Einkommen über der geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine freiwillige Mitgliedschaft infrage kommen. Die Grenze wird regelmäßig angepasst. Ob ein Wechsel aus der bisherigen Versicherung möglich ist, sollte im Einzelfall mit der Krankenkasse geklärt werden.
Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge an ihre Krankenkasse. Deren Berechnung richtet sich grundsätzlich nach den beitragspflichtigen Einnahmen; je nach Situation können dabei auch andere Einnahmen als Arbeitsentgelt berücksichtigt werden. Welche Einnahmen zählen und welche Nachweise nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Freiwillige Mitgliedschaft ist nicht dasselbe wie private Krankenversicherung: Auch freiwillig Versicherte bleiben Mitglied der GKV.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 2. Juli 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.



