Kurz erklärt
Bei der Familienversicherung sind bestimmte Angehörige ohne eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Mitglieds mitversichert. Das kommt vor allem für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder infrage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Einkommensgrenzen und der passende Versicherungsstatus.
Die Familienversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie kann für bestimmte Angehörige eines GKV-Mitglieds gelten, vor allem für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder. Sie sind dann über das Mitglied versichert und zahlen keinen eigenen Krankenversicherungsbeitrag. Die Familienversicherung ist aber nicht automatisch für alle Menschen im selben Haushalt möglich: Es gelten gesetzliche Voraussetzungen.
Wichtig ist unter anderem, dass die mitzuversicherte Person nicht selbst versicherungspflichtig ist und nicht hauptberuflich selbstständig arbeitet. Auch ihr regelmäßiges Gesamteinkommen muss unter der geltenden Grenze liegen. 2026 beträgt diese Grenze grundsätzlich 565 Euro im Monat. Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt sie bei 603 Euro im Monat. Für die Prüfung gelten besondere Regeln dazu, welche Einkünfte berücksichtigt werden. Die Grenzwerte können sich jährlich ändern; bei der Krankenkasse lässt sich klären, wie sie im Einzelfall angewendet werden. Für Kinder gelten außerdem Altersgrenzen und Ausnahmen, etwa bei Ausbildung oder Studium.
Ein Beispiel: Eine angestellte Person ist gesetzlich versichert. Ihr Ehepartner hat kein eigenes Einkommen und erfüllt die weiteren Voraussetzungen. Dann kann der Ehepartner möglicherweise beitragsfrei familienversichert sein. Nimmt er später eine Beschäftigung auf oder ändern sich andere Umstände, kann sich der Versicherungsstatus ändern. Das sollte der Krankenkasse mitgeteilt werden, damit sie die Voraussetzungen erneut prüfen kann. Ob eine Familienversicherung besteht, hängt immer von der konkreten Situation und den geltenden Regeln ab.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 16. Juni 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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