Kurz erklärt
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) weist nach, dass du gesetzlich krankenversichert bist. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in vielen europäischen Ländern ermöglicht sie medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem – nach den Regeln des jeweiligen Landes. Für geplante Behandlungen oder einen Rücktransport nach Deutschland ist sie nicht gedacht.
Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, ist der Nachweis deines Krankenversicherungsschutzes bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. Bei vielen deutschen Versicherten ist sie auf der Rückseite der Gesundheitskarte aufgedruckt. Falls deine Karte keine EHIC enthält oder du sie nicht dabeihast, kann deine Krankenkasse dir sagen, wie du einen Ersatznachweis erhältst.
Die EHIC gilt in vielen europäischen Staaten, darunter den Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie ermöglicht medizinisch notwendige Behandlungen bei Anbietern des öffentlichen Gesundheitssystems. Behandelt wirst du grundsätzlich zu den Bedingungen, die auch für die dort versicherten Menschen gelten. Deshalb können vor Ort Kosten oder Zuzahlungen anfallen. Die genauen Regeln hängen vom Aufenthaltsland ab.
Wenn du zum Beispiel im Urlaub plötzlich ärztliche Hilfe brauchst, kannst du die EHIC in einer Praxis oder Klinik vorlegen. Sie deckt keine private Behandlung, keine eigens geplante Behandlung im Ausland und keinen Rücktransport nach Deutschland ab. Auch andere Kosten können ungedeckt bleiben. Die EHIC ist daher kein Ersatz für eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 19. Mai 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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