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Lexikon

Hausarztzentrierte Versorgung: Was ist das Hausarztmodell?

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 11. Juni 2026

Kurz erklärt

Die hausarztzentrierte Versorgung, oft Hausarztmodell genannt, ist ein freiwilliges Angebot in der gesetzlichen Krankenversicherung. Teilnehmende wenden sich bei vielen Beschwerden zuerst an eine ausgewählte Hausarztpraxis, die weitere Behandlungsschritte koordiniert. Welche Regeln und Ausnahmen gelten, hängt vom Vertrag der Krankenkasse ab.

Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV), auch Hausarztmodell genannt, ist ein besonderes Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wer teilnimmt, wählt eine Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle für viele gesundheitliche Fragen. Die Hausärztin oder der Hausarzt kann Behandlungen koordinieren und bei Bedarf an Fachärztinnen oder Fachärzte überweisen. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt voraus, dass die Krankenkasse ein entsprechendes Angebot hat.

Je nach Vertrag kann vorgesehen sein, dass du bestimmte Facharztpraxen grundsätzlich nach einer Überweisung aufsuchst. Für manche Fachrichtungen oder Situationen gelten Ausnahmen; auch der genaue Ablauf ist nicht bei jeder Krankenkasse gleich. Lies deshalb vor der Teilnahme die Bedingungen des Angebots. Eine Teilnahme kann außerdem mit einer Bindungsdauer verbunden sein. Welche Frist gilt, steht in den Vertragsunterlagen deiner Krankenkasse.

Alltagsbeispiel: Du hast anhaltende Rückenschmerzen und nimmst am Hausarztmodell teil. Statt direkt eine Facharztpraxis aufzusuchen, vereinbarst du zunächst einen Termin bei deiner gewählten Hausarztpraxis. Dort wird eingeschätzt, welche Behandlung sinnvoll ist und ob eine Überweisung nötig ist. Bei akuten Notfällen gelten die üblichen Wege der medizinischen Versorgung; das Hausarztmodell soll notwendige Hilfe nicht verhindern.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
11. Juni 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband

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