Kurz erklärt
Eine geöffnete Krankenkasse nimmt grundsätzlich auch Menschen auf, die nicht bei einem bestimmten Unternehmen oder in einer bestimmten Berufsgruppe beschäftigt sind. Eine geschlossene Kasse ist nur für einen abgegrenzten Personenkreis wählbar. Je nach Kasse können zusätzlich regionale Voraussetzungen gelten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet geöffnet, dass eine Krankenkasse ihre Mitgliedschaft nicht auf Beschäftigte eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Berufsgruppe beschränkt. Das heißt aber nicht zwingend, dass sie bundesweit für alle offen ist: Manche Kassen sind nur in bestimmten Regionen wählbar. Welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus den Angaben der Kasse und ihrer Satzung.
Eine geschlossene Krankenkasse steht dagegen nur einem bestimmten Personenkreis offen, zum Beispiel Beschäftigten bestimmter Unternehmen. Ob du beitreten kannst, hängt von den geltenden Zugangsvoraussetzungen ab. Die Bezeichnungen beschreiben also, wer Mitglied werden darf – nicht, wie umfangreich oder wirksam die Leistungen sind.
Alltagsbeispiel: Eine angestellte Person möchte ihre Krankenkasse wechseln. Bei einer geöffneten Kasse kann sie grundsätzlich Mitglied werden, sofern sie deren regionale Voraussetzungen erfüllt. Eine geschlossene Kasse kann sie nur wählen, wenn sie zum zugelassenen Personenkreis gehört. Vor einem Wechsel solltest du deshalb prüfen, ob die Kasse für dich wählbar ist.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 12. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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